Schiesssportverein Mellingen

Über uns

Der Schiesssportverein Mellingen entstand 2005 aus dem Zusammenschluss des Arbeiterschiessvereins und der Feldschützengesellschaft Mellingen.

Wir sind ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral. Er bezweckt die Wahrung und Förderung des Schiesssportes auf 300m.

Unsere 30 Mitglieder kommen aus Mellingen und Umgebung und sind eine bunte Mischung aus Jung und Alt, Mann und Frau.

Wir schiessen in der Kleinregionalen Schiessanlage "Mühlescheer". Sie liegt an der Hauptstrasse zwischen Mellingen und Birrhard und wird gemeinsam von 5 Vereinen aus der Umgebung genutzt.

Schiesstage sind zwischen Februar und Oktober Mittwoch- und Freitagabend sowie Samstagvor- und -nachmittag. Schiessen am Sonntag sind die absolute Ausnahme.

In unserer Broschüre findest du viele Informationen über uns und den Schiesssport.

Schiesssportverein Mellingen

Vereinsadresse

Schiesssportverein Mellingen
c/o Herbert Notter
Herrenrebenweg 11
5507 Mellingen
https://www.ssv-mellingen.ch

Herbert Notter
Tel. 079 666 28 74
no@rpag.ch

Unsere Ansprechpartner

  • Profilbild
    Herbert Notter Präsident
  • Profilbild
    Benjamin Beyreuther Schützenmeister
  • Profilbild
    Ernst Leuenberger Kassier, Vizepräsident

FAQs

Die Schiessdaten in der ganzen Schweiz findest du unter:
OP-Daten Schweiz

Die Schiessdaten unseres Vereins findest du hier:
OP-Daten SSV Mellingen

Bei uns kannst du in jedem Training vorbeikommen und dich unverbindlich über den Verein und das Schiessen 300m informieren.

Wende dich am besten per Mail an unseren Präsidenten Herbert Notter: no@rpag.ch 


Der SSV Mellingen schiesst als einzige Disziplin Gewehr 300m.

Zulässig sind folgende Gewehre:
- Karabiner (Kar)
- Standardgewehr (Stagw)
- Freie Waffe (FW)
- Sturmgewehr (Stgw 57-02, Stgw57-03, Stgw 90)

Wir verschiessen ausschliesslich Ordonnanzmunition GP 11 und GP90.

Auch in der Schweiz lebende, ausländische Staatsbürger dürfen unter gewissen Voraussetzungen Mitglied in einem Schiessverein sein und an den Trainings, Wettkämpfen und den Bundesübungen teilnehmen.
Dazu braucht es eine Bewilligung des Kantons, die wir als Verein gemeinsam mit den ausländischen Schützinnen und Schützen beantragen können.

Einzig Angehörige folgender Staaten dürfen gemäss Art. 12 Waffenverordnung weder Waffen und Munition besitzen noch damit schiessen:
Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien, Albanien. 


Grundsätzlich beträgt das Mindestalter 10 Jahre, um auf 300m schiessen zu dürfen.

Für junge Schützinnen und Schützen gibt es den Jungschützenkurs. Dies ist eine kostenlose, vordienstliche Schiessausbildung für Schweizerinnen und Schweizer im Alter von 15 bis 20 Jahren.
Der Kurs beginnt jeweils im Februar und dauert bis zu den Herbstferien. 

Auf unserer Website wird jeweils rechtzeitig über den nächsten Kurs informiert.
Auskünfte erteilt unser Schützenmeister Benny Beyreuther (benjamin.beyreuther@web.de)

Unsere Sponsoren - vielen Dank an euch!